Fahrschule Aras 6x in Berlin
Schlüsselzahl B196
Fahrschule Aras 6x in Berlin
Die Schlüsselzahl B196
darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer oder die Teilnehmerin:
• seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitz,
• das Mindestalter von 25 Jahre erreicht hat,
• eine Fahrerschulung durchlaufen hat,
• bei Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl B196 in der
Klasse vor deren Eintragung den Nachweis einer erfolgreichen Fahrerschulung vorlegen kann,
Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
• 4 x 90 Minuten – klassenspezifischer Unterricht Klasse A,
– ohne Prüfung –
• 5 x 90 Minuten – fahren auf einem Schulungsfahrzeug (Schulung auf Bundes- und Landstraßen sowie auf Autobahnen) der Klasse A1
– ohne Prüfung
Was muss ich für die Teilnahmebescheinigung machen?
Du musst die Eintragung bei der Führerscheinstelle bzw. beim Rathaus im Wohnort beantragen. Dafür benötigst du:
• ein aktuelles Lichtbild
• deinen Führerschein
• Nachweis über die Fahrerschulung nach Anlage 7b zur FeV (die Bescheinigung der Fahrschule, Gültigkeit max. 1 Jahr)
Wichtig:
Die von der Verordnung vorgegebene fünf Doppelstunden sind eine Mindestanzahl. Ist nach deren Durchführung die Schulung nicht abgeschlossen, müssen weitere Übungsfahrstunden erfolgen.
Wichtig:
Der B196 Führerschein ersetzt nicht die Führerscheinklasse A1! Eine sogenannte Aufstiegsprüfung ist hierbei nicht möglich. Für die Klassen A2 oder A muss eine vollwertige Führerscheinausbildung mit Prüfung absolviert werden.
Die Berechtigung gilt nur im Inland!
DIE Schlüsselzahl B196
QUALITÄTSFAHRSCHULEN ARAS