Fahrschule Aras 6x in Berlin

Schlüsselzahl B196

Fahrschule Aras 6x in Berlin

Die Schlüsselzahl B196
darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer oder die Teilnehmerin:

• seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitz,
• das Mindestalter von 25 Jahre erreicht hat,
• eine Fahrerschulung durchlaufen hat,
• bei Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl B196 in der
Klasse vor deren Eintragung den Nachweis einer erfolgreichen Fahrerschulung vorlegen kann,

Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

• 4 x 90 Minuten – klassenspezifischer Unterricht Klasse A,
– ohne Prüfung –

• 5 x 90 Minuten – fahren auf einem Schulungsfahrzeug (Schulung auf Bundes- und Landstraßen sowie auf Autobahnen) der Klasse A1
– ohne Prüfung

Was muss ich für die Teilnahmebescheinigung machen?

Du musst die Eintragung bei der Führerscheinstelle bzw. beim Rathaus im Wohnort beantragen. Dafür benötigst du:
• ein aktuelles Lichtbild
• deinen Führerschein
• Nachweis über die Fahrerschulung nach Anlage 7b zur FeV (die Bescheinigung der Fahrschule, Gültigkeit max. 1 Jahr)

Wichtig:

Die von der Verordnung vorgegebene fünf Doppelstunden sind eine Mindestanzahl. Ist nach deren Durchführung die Schulung nicht abgeschlossen, müssen weitere Übungsfahrstunden erfolgen.

Wichtig:

Der B196 Führerschein ersetzt nicht die Führerscheinklasse A1! Eine sogenannte Aufstiegsprüfung ist hierbei nicht möglich. Für die Klassen A2 oder A muss eine vollwertige Führerscheinausbildung mit Prüfung absolviert werden.

Die Berechtigung gilt nur im Inland!

 

DIE Schlüsselzahl B196

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